Folgen der Korruptionsaffäre : In Hessen wird die Innenrevision für die Justiz neu geregelt
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Sieht auch Handlungsbedarf: die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann Bild: dpa
Konsequenz aus der Affäre um einen Frankfurter Oberstaatsanwalt: Das hessische Justizministerium bekommt zwei zusätzliche Personalstellen für die Innenrevision. Die Stabstelle soll nicht nur die organisatorische Dienstaufsicht führen.
Zwei zusätzliche Personalstellen hat die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) für die neue Stabstelle vorgesehen, die sich in ihrem Haus künftig um die Innenrevision der Gerichte und Staatsanwaltschaften kümmern soll.
Damit will die Unionspolitikerin in den nächsten Wochen eine der Ankündigungen verwirklichen, mit denen sie vor vier Wochen in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag auf den Korruptionsskandal in der Generalstaatsanwaltschaft reagierte. Wie berichtet, wird einem 53 Jahre alten Oberstaatsanwalt gewerbsmäßige Bestechlichkeit vorgeworfen. Er soll vor 15 Jahren einen befreundeten Unternehmer dazu gebracht haben, eine Gesellschaft zu gründen, um lukrative Gutachten für die Justiz zu erstellen. Dank der Vermittlung durch den Oberstaatsanwalt hat der Geschäftsmann nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler in den vergangenen zehn Umsätze von insgesamt mehr als 12,5 Millionen Euro erzielt.
Schwer zu entdecken oder strukturelle Fehler?
An den Juristen sollen allein in den vergangenen fünf Jahren mehr als 240.000 Euro Schmiergeld geflossen sein. Seine frühere Lebensgefährtin hatte ihn nach einem Zerwürfnis im vergangene Jahr angezeigt. Die daraufhin aufgenommenen Ermittlungen konnten verdeckt geführt und zum Erfolg gebracht werden.
Die Frage, warum die Vergabepraxis in der Generalstaatsanwaltschaft über so viele Jahre hinweg nicht auffiel, steht seitdem im Mittelpunkt der politischen Debatte in Wiesbaden. Es handele sich um „Taten mit hoher krimineller Energie, die auch aus diesem Grund nur schwer zu entdecken waren“, sagte erklärte Kühne-Hörmann am Mittwoch zum wiederholen Mal. Die Opposition hingegen sieht strukturelle Fehler, die sie der Ministerin anlastet.
Dass Handlungsbedarf besteht, bestreitet Kühne-Hörmann nicht. Die neue Stabsstelle betrachtet sie als „ein wichtiges Puzzleteil bei der Korruptionsprävention.“ Sie wird unmittelbar dem Staatssekretär Thomas Metz (CDU) unterstellt. „Ihr werden nach derzeitigem Planungsstand zunächst ein Bediensteter des höheren Dienstes und ein Bediensteter des gehobenen Dienstes angehören“, heißt es in Kühne-Hörmanns Konzept. Dabei dürfte es sich um einen Referatsleiter und einen Rechtspfleger handeln. Die Stabsstelle soll den aktuellen Fall aufarbeiten und die bestehenden und die neu eingeführten Kontrollmechanismen evaluieren.
Zu überprüfen ist beispielsweise die Identifizierung von Arbeitsgebieten, die für Korruption besonders anfällig sind. Diese stärkere Risikoorientierung habe in der Innenrevision bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften schon begonnen, berichtete Kühne-Hörmann. Die Stabsstelle werde den Prozess weiter begleiten und mit einer Überarbeitung der gegenwärtigen Erlasslage vollenden. Auch das neu etablierte Vier-Augen-Prinzip soll die Stabsstelle evaluieren. Sie wird nach Kühne-Hörmanns Vorstellungen eine stärkere Zentralisierung der Innenrevision bewirken. In der Vergangenheit endete die Kette im Ministerium in einem Referat der Zentralabteilung. Künftig nimmt die Stabsstelle die Eingänge entgegen. Sie soll nicht nur die organisatorische Dienstaufsicht über die Innenrevision der Gerichte und Staatsanwaltschaften führen, sondern auch die Fachaufsicht und kann somit Anweisungen erteilen.